Treuhandstiftung: Ihr Firmenname für die gute Sache
Sie binden soziales Engagement schon gezielt in Ihr
unternehmerisches Handeln ein? Eine Treuhandstiftung
unterstreicht die Glaubwürdigkeit einer solchen Entscheidung
in besonderem Maße. Denn Ihr Stiftungskapital sichert die
Förderung der Herz-Kreislaufforschung auf sehr langfristige
Weise. Im Gegenzug gewinnen Sie mit der Deutschen Stiftung
für Herzforschung eine gemeinnützige Organisation als
Kooperationspartnerin, die Ihre Stiftungsziele aktiv und fachlich
kompetent umsetzt. Das heißt: eine Win-Win-Situation
entsteht mit zuverlässigen und dauerhaften Erfolgen auf
beiden Seiten.
Die Treuhandstiftung kann den Namen Ihres Unternehmens tragen
– als klares Signal für eine verantwortungsbewusste
Unternehmenskultur und ein beispielhaftes Bekenntnis zum sozialen
Engagement.
Gelebte Unternehmenswerte
Ähnlich wie bei der Zustiftung legen Sie fest, welche
Forschungsvorhaben von den Erträgen Ihrer Firmenstiftung
jetzt und in Zukunft gefördert werden. So können Sie
bestimmte Förderungsziele in Ihrer Kommunikation dazu
nutzen, eine direkte Linie von Ihrer Unternehmensphilosophie hin
zu ihren sozialen Aktivitäten zu ziehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Sie binden keine personellen Ressourcen für Ihre
Stiftungsaktivitäten! Bei einer Treuhandstiftung handelt es
sich um eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der
Deutschen Stiftung für Herzforschung. Das bedeutet für
Sie eine schnelle und einfache Gründung: Sie bestimmen den
Stiftungszweck – wir richten Ihre Firmenstiftung ein,
übernehmen als Treuhänderin die Verwaltung und finden
die geeigneten Forschungsvorhaben für Sie.
Die weiteren Pluspunkte:
- Durch unsere vielfältigen
Aktivitäten in Ihrem Namen bieten wir Ihnen
regelmäßig Anlässe, über Ihre Projekte
intern und extern zu berichten.
- Sie können sich ganz auf die Umsetzung
Ihrer Kommunikationsmaßnahmen oder Ihres Marketings
konzentrieren. Denn wir erledigen kompetent alle fachspezifischen
Arbeiten rund um die Forschungsförderung für Sie.
- Ihr Stiftungskapital sollte mindestens
50.000 EUR betragen. Erst dann wirft Ihre Investition genug
Erträge ab, um Forschungsprojekte vollständig zu
finanzieren.
- Ihr Gründungsvermögen bleibt
getrennt vom Vermögen der Dachstiftung.
- Lassen Sie sich steuerlich belohnen! Bis zu
einer Höhe von 307.000 EUR können Sie die erstmalige
Kapitalausstattung Ihrer Stiftung von der Steuer absetzen. Und
zwar bereits im ersten Jahr der Gründung oder verteilt auf
zehn Jahre.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie eine
Treuhandstiftung innerhalb der Deutschen Stiftung für
Herzforschung gründen möchten. Lassen Sie uns Ihre
Vorstellungen wissen – wir können Sie bestimmt mit
einem passenden Angebot überzeugen.